Die Mitgliederversammlung ist laut unserer § 6 der Satzung das höchste Organ des Vereins und besteht aus den ordentlichen Mitgliedern und den Fördermitgliedern.Ihr sind alle anderen Organe rechenschaftspflichtig. Die Mitgliederversammlung wählt einmal jährlich auf einer ordentlichen Versammlung alle anderen Organe des Vereins.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Vorstand ist laut unserer § 7 der Satzung gesetzlicher Vertreter des Vereins und wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Führung seiner Geschäfte und die Vertretung nach Außen.
Die Mitgliederversammlung wählt laut § 8 der Satzung einen Kassenwart und mindestens einen BeisitzerIn. Der Beisitzer ist ein ordentliches Mitglied, das nicht zum Vorstand gehört. Diese mind. zwei Personen bilden den Ausgabenausschuss. Der Ausgabenausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei allen finanziellen Entscheidungen zu beraten, die Ausgaben zu kontrollieren, das Vermögen des Vereins zu verwalten.
Vorstandsvorsitzender
Martin Brand
martin.brand[at]trialog-online.org
Stellv. Vorstandsvorsitzende
Anna Brixa
anna.brixa[at]trialog-online.org
Schatzmeisterin
Claudia Leonhardt
claudia.leonhardt[at]trialog-online.org
Beisitzer
Thomas Hövelmann
thomas.hoevelmann[at]trialog-online.org